Geld für Innovationen

21.07.2010

Bund und Freistaat fördern Kleinunternehmen

Von Norbert Schmidl

Ingolstadt (DK) "Innovationen sind das, womit man Geld verdient", sagte Siegfried M. Hartmann, Leiter des Geschäftsfelds BayTech bei Bayern Innovativ im Existenzgründerentrum Ingolstadt. Allerdings koste es erst mal Geld, bis aus einer Vision eine Invention und daraus schließlich eine Innovation wird. Finanzielle Unterstüzung können Existenzgründer oder kleinere Unternehmen jetzt über so genannte Innovationsgutscheine bekommen, wie Hartmann erläuterte. Dies sei aber "kein Gutschein zum Einkaufen von Innovationen", sondern entspreche einer Fördermittelzusage.

Die Innovationsgutscheine gebe es auf Bundesebene über das Bundeswirtschaftsministerium, aber auch in Bayern. Der Freistaat habe dafür in einer Pilotphase über eine Laufzeit von drei Jahren jeweils zwei Mio. € zur Verfügung gestellt. Nachdem 2009 insgesamt 1,7 Mio. € vergeben wurden, rechnet Hartmann damit, dass in diesem Jahr die zur Verfügung gestellte Summe voll ausgeschöpft wird.

Die Innovationsgutscheine in Bayern unterstützen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Sie werden nur an Existenzgründer oder kleinere Unternehmen mit Sitz in Bayern ausgegeben, die weniger als 50 Beschäftigte haben und deren Vorjahresumsatz unter zehn Mio. € liegt. Zudem dürfen sie "nicht in Schwierigkeiten" sein. Die Innovationsgutscheine haben einen Förderwert in Höhe von maximal 7500 €, weil sie aber höchstens 50 Prozent der in Rechnung gestellten Ausgaben decken, müssen für die Höchstfördersumme mindestens 15 000 € an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden. In der Pilotphase kann ein Unternehmen maximal drei Gutscheine erhalten, jedoch können bis zu vier Firmen ihre Gutscheine kumulieren.

Gefördert werden laut Hartmann ausschließlich Leistungen, die die Kleinunternehmen nach außen vergeben haben an öffentliche Institute oder Gesellschaften für Grundlagenforschung wie etwa Universitäten/Hochschulen sowie an vergleichbare Privatanbieter. Zudem müssen die Aufträge aus Themenbereichen wie Konstruktion, Prototypenbau und Design, Produkttest oder auch Umweltverträglichkeit stammen.

Informationen
Detaillierte Informationen über die Innovationsgutscheine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gibt es unter www.inno-beratung.de, über die Gutscheine des Freistaats unter www.innovationsgutschein-bayern.de